Hebammen
Wenn ihr Kind gestorben ist, kann die Hebamme in der ambulanten Nachsorge (Wochenbett) ihre erste und sehr wichtige Ansprechpartnerin sein. Die Aufgabe der Hebamme besteht darin, Sie in dieser schweren Zeit zu begleiten, Ihnen zuzuhören, den Wochenbettverlauf zu kontrollieren (Gebärmutterrückbildung, Milcheinschuss,…), sie in ihrer Trauer zu begleiten, sie in den Vorbereitungen für die Beerdigung zu unterstützen.
Wenn ihr Kind totgeboren (über 500 g) oder nach der Geburt verstorben ist, haben Sie Anspruch auf von der Krankenkasse bezahlte Wochenbettbesuche. Bei einer Wahlhebamme bekommen Sie einen Teil der Kosten erstattet.
Sie können auch auf der Webseite www.hebammen.at eine Hebamme in Ihrer Nähe suchen.